Sexuelle Selbstbestimmung

Artikel 1 I GG

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2 I GG

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Mich darf niemand für meine Vorlieben, Sexualität, Kleidung (egal bei welchem Geschlecht) etc. verurteilen.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Sexuelle Selbstbestimmung” eingereicht.

Art 2 I, 1 I GG | Sexuelle Selbstbestimmung

Ich habe das Recht auf Sex, Abtreibung bei Schwangerschaft, Freiheit über meinen Körper, Selbstbestimmung über meine Sexualität, mein Geschlecht und wer ich bin.

Art 2 I, 1 I GG | Sexuelle Selbstbestimmung

Ich entscheide selbst, wer ich bin, wen ich liebe und niemand hat ein Recht dazu, mich dafür zu verurteilen.

Art 2 I, 1 I GG | Sexuelle Selbstbestimmung

Dass jeder sein Sexualleben leben darf, wie er/sie/es mag, solange man niemandem schadet, und niemand darf eine Person deswegen verurteilen.

Art 2 I, 1 I GG | Sexuelle Selbstbestimmung

Man darf lieben, wen man möchte, solange es niemandem schadet.

Art 2 I, 1 I GG | Sexuelle Selbstbestimmung

Ich entscheide über meinen Körper, mit wem ich intim werde und ob ich schwanger sein möchte oder nicht.

Art 2 I, 1 I GG | Sexuelle Selbstbestimmung

Man darf selbst bestimmen, wen man liebt.

Art 2 I, 1 I GG | Sexuelle Selbstbestimmung

Ich entscheide selbst über meinen Körper und soll der anderen Person sagen, falls/wenn ich mich unwohl fühle.

Art 2 I, 1 I GG | Sexuelle Selbstbestimmung

Ich entscheide über meinen Körper und meine Tätigkeiten.

Art 2 I, 1 I GG | Sexuelle Selbstbestimmung

Beide müssen einverstanden sein.

Art 2 I, 1 I GG | Sexuelle Selbstbestimmung

Mich darf niemand für meine Vorlieben / Sexualität, Kleidung (egal bei welchem Geschlecht) etc. verurteilen.