Recht auf effektiven Rechtsschutz

Artikel 19 IV GG

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Wenn dir vom Staat Unrecht getan wird, hast du das Recht, dich an ein Gericht zu wenden, egal wie wohlhabend du bist. Ein*e unabhängige*r Richter*in muss dir unvoreingenommen zuhören.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Recht auf effektiven Rechtsschutz” eingereicht.

Art 19 IV 1 GG | Recht auf effektiven Rechtsschutz

Wenn du angeklagt wirst, hast du ein Recht dich zu verteidigen, egal, ob du dir das leisten kannst oder nicht. Wenn du dir das nicht leisten kannst, bekommst du finanzielle Hilfe, da immer beide Argumente von Angeklagtem und Verteidigtem berücksichtigt werden müssen.

Art 19 IV 1 GG | Recht auf effektiven Rechtsschutz

Man kann jede Person anklagen, auch wenn man nicht das Geld dafür hat.

Art 19 IV 1 GG | Recht auf effektiven Rechtsschutz

Wenn du angeklagt wirst, hast du immer das Recht, dich vor dem Gericht zu verteidigen, sodass das, was du dort sagst, genauso viel zählt, wie das, was dein Ankläger sagt. Egal, ob du viel Geld hast oder nicht.

Art 19 IV 1 GG | Recht auf effektiven Rechtsschutz

Wenn jemand in seinem Recht verletzt wird, kann er auch ohne Geld klagen.

Art 19 IV 1 GG | Recht auf effektiven Rechtsschutz

Wenn man verhaftet wird, hat man das Recht, die Verhaftung anzufechten. Und wenn man sich das Verfahren nicht leisten kann, kann man finanzielle Hilfe beantragen.

Art 19 IV 1 GG | Recht auf effektiven Rechtsschutz

Jeder hat das Recht, sich vor Gericht zu verteidigen. Wenn man nicht genug Geld hat, kann man finanzielle Hilfe beantragen.

Art 19 IV 1 GG | Recht auf effektiven Rechtsschutz

Jeder hat das Recht auf einen Pflichtverteidiger.

Art 19 IV 1 GG | Recht auf effektiven Rechtsschutz

Wenn ich mir ein Gerichtsverfahren nicht leisten kann, kann ich finanzielle Hilfe beantragen.

Art 19 IV 1 GG | Recht auf effektiven Rechtsschutz

Jeder hat das Recht auf eine Gerichtsverhandlung.