Recht am eigenen Wort

Artikel 1 I GG

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2 I GG

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Was ich sage, darf nicht unerlaubt aufgenommen und z.B. verändert werden.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Recht am eigenen Wort” eingereicht.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Wort

Man kann Sachen aufschreiben, ohne die Angst zu haben, dass andere sie kopieren. Man hat Recht am eigenen Wort, bis man es verkauft.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Wort

Nur man selbst hat das Recht an seinem Wort, außer man verkauft es.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Wort

Man darf andere nicht ohne Zustimmung kopieren.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Wort

Dass man, wenn man jemanden kopiert, angeben muss, von wo es ursprünglich ist.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Wort

Du hast an dem, was du sagst oder schreibst, alle Rechte. Jemand darf dies nur dann nutzen, wenn du es demjenigen/derjenigen erlaubst.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Wort

Dass niemand, ohne Quellen anzugeben, deine Texte oder Reden kopieren darf.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Wort

Was ich sage, darf nicht unerlaubt aufgenommen und z. B. verändert werden.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Wort

Niemand darf mir das Wort verbieten.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Wort

Niemand darf meine Wörter klauen bzw. niemand darf meine Worte so umdrehen, wie er will.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Wort

Ich darf über das entscheiden, was ich gesagt oder geschrieben habe.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Wort

Ich kann schreiben und sagen, was ich will.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Wort

Ich kann sagen und schreiben, was ich will, solange ich keine*n andere*n damit beleidige/ verletze.

Art 2 I, 1 I GG | Recht am eigenen Wort

Ich darf darüber entscheiden, was mit meinem Wort passiert.