“Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.”
Keiner kann einem die Staatsbürgerschaft wegnehmen.
Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Schutz vor Ausbürgerung” eingereicht.
Art 16 I GG | Schutz vor Ausbürgerung
Schutz vor Staatenlosigkeit. Also darf die Staatsbürgerschaft nicht weggenommen werden.
Art 16 I GG | Schutz vor Ausbürgerung
Meine Staatsbürgerschaft darf mir nicht entzogen werden.
Art 16 I GG | Schutz vor Ausbürgerung
Dass ich immer eine Staatsbürgerschaft besitze, und diese mir nicht so einfach entzogen werden kann.
Art 16 I GG | Schutz vor Ausbürgerung
Dass dir deine Dazugehörigkeit nicht entzogen werden darf.
Art 16 I GG | Schutz vor Ausbürgerung
Dass es für jeden Menschen eine Staatsbürgerschaft gibt, welche unfreiwillig nicht entzogen werden kann.
Art 16 I GG | Schutz vor Ausbürgerung
Dass dir die Dazugehörigkeit zu Deutschland nicht entzogen werden darf.
Art 16 I GG | Schutz vor Ausbürgerung
Wenn ich ein Deutscher bin, bleibe ich das.
Art 16 I GG | Schutz vor Ausbürgerung
Egal was passiert, man bleibt vor dem Gesetz deutscher Staatsbürger. Das kann niemand einem nehmen.
Art 16 I GG | Schutz vor Ausbürgerung
Das bedeutet für mich, dass ich immer eine Staatsbürgerschaft besitze und diese mir auch nicht einfach entzogen werden kann.
Art 16 I GG | Schutz vor Ausbürgerung
Du kannst deine deutsche Staatsbürgerschaft normalerweise nicht verlieren. Jedoch kannst du, wenn du eine doppelte Staatsbürgerschaft hast, aufgrund eines anderen Gesetzes deine Staatsbürgerschaft verlieren.
Art 16 I GG | Schutz vor Ausbürgerung
Du kannst deine Staatsangehörigkeit nicht einfach verlieren.