“Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.”
Ich darf Eigentum haben und der Staat darf es mir nicht wegnehmen. Mit allem, was in meinem Eigentum steht, darf ich machen, was ich will, sofern nicht Gesetze etwas anderes regeln. Aber ich muss mich auch um meine Sachen kümmern.
Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Recht auf Eigentum” eingereicht.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Du darfst mein Auto nicht fahren, wenn ich es gekauft habe.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Man darf besitzen, was man besitzt.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Keiner darf meine Sachen kaputt machen.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Ich kann mit meinem Eigentum machen, was ich will.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Niemand darf meine Sachen anfassen und mein Handy kaputt machen.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Niemand darf mir meinen Stift klauen oder kaputt machen.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Ich kann meine Sachen benutzen, wann ich will.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Dass du darüber entscheiden kannst, was mit deinen Sachen angestellt wird.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Dass man mit seinem Eigentum machen kann, was man will, aber du darfst nicht Dinge von anderen nehmen, ohne sie gefragt zu haben.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Was einem gehört, dürfen andere nicht ohne zu fragen benutzen und jeder hat das Recht auf seine eigenen Sachen.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Was mir gehört, darf niemand nehmen, ohne mich zu fragen.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Mein Eigentum gehört mir und ich darf damit machen, was ich will.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Ich habe mein Handy und keiner hat das Recht, es mir wegzunehmen oder abzugeben.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Ich darf die Sachen von Anderen nicht kaputt machen, klauen oder als mein Eigenes ausgeben.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Ich darf nur mit meinen Sachen machen, was ich will.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Ich habe das Recht, mit meinem geistigen und materiellen Eigentum das zu machen, was ich will, und niemand darf es negativ beeinflussen.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Ich habe das Recht auf mein materielles sowie auf mein geistiges Eigentum, das von anderen Personen nicht beschädigt oder geklaut werden darf.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Ich darf mit meinem Eigentum machen, was ich will, das von anderen jedoch nicht negativ beeinflussen.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Ich darf über meine Sachen bestimmen, aber darf nicht die Sachen von anderen ohne Erlaubnis nehmen.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Wenn jemand Spielsachen von mir haben will, muss er mich fragen.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Ich darf mit meinem Eigentum machen, was ich will, und es darf mir nicht weggenommen werden.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Dass man alles mit seinen Sachen machen kann, was man will, und keiner darf mir die Sachen klauen, mein Handy gehört mir.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Dass du mit dem, was dir gehört, machen kannst, was du willst, im Gegenzug darfst du nicht die Sachen anderer zerstören, klauen oder abgucken/kopieren.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Dass man mit seinem Eigentum machen kann, was man will, solange man keinem anderen schadet.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Dass niemand meine Sachen/mein Eigentum negativ beeinflussen darf und diese auch nicht ohne Erlaubnis anfassen oder benutzen darf.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Meine Sachen gehören mir und ich entscheide darüber, was ich damit anstelle.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Dass man mit seinen Sachen machen kann, was man möchte, solange man keine anderen damit verletzt oder Sachen von anderen beschädigt.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Mein Eigentum gehört mir.
Art 14 I GG | Recht auf Eigentum
Das, was dir gehört, ist deins und du darfst damit machen, was du möchtest. Mit anderen Sachen nicht, du musst fragen und darfst nichts zerstören oder klauen.