Soziale Rechte des nichtehelichen Kindes

Artikel 6 V GG

Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Alle Kinder haben die gleichen Rechte, egal ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Soziale Rechte des nichtehelichen Kindes” eingereicht.

Art 6 V GG | Soziale Rechte des nichtehelichen Kindes

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, aber ein Kind haben.

Art 6 V GG | Soziale Rechte des nichtehelichen Kindes

Das Kind darf selbst entscheiden, wo es nach der Scheidung der Eltern leben will, aber darf trotzdem beide Elternteile sehen.

Art 6 V GG | Soziale Rechte des nichtehelichen Kindes

Die Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile.

Art 6 V GG | Soziale Rechte des nichtehelichen Kindes

Auch wenn die Eltern getrennt oder geschieden sind, hat das Kind trotzdem das Recht beide zu sehen. Denn jedes Kind hat die gleichen Rechte.

Art 6 V GG | Soziale Rechte des nichtehelichen Kindes

Auch wenn sich die Eltern getrennt oder geschieden haben, hat das Kind immer noch das Recht, mit beiden Elternteilen etwas zu unternehmen oder sie zu sehen, dies kann dem Kind nicht verboten werden.

Art 6 V GG | Soziale Rechte des nichtehelichen Kindes

Ein nichteheliches Kind soll genauso behandelt werden wie ein eheliches Kind.

Art 6 V GG | Soziale Rechte des nichtehelichen Kindes

Egal wie die Eltern leben, hat das Kind trotzdem noch die gleichen Rechte wie die anderen Kinder, also jedes Kind hat dasselbe Recht.

Art 6 V GG | Soziale Rechte des nichtehelichen Kindes

Dass jeder das Recht hat, seine Eltern zu sehen und "Mama" und "Papa" zu nennen. Und auch "Eltern" zu nennen.

Art 6 V GG | Soziale Rechte des nichtehelichen Kindes

Dass Eltern trotz alledem auf das Kind aufpassen. Es gibt keinen Unterschied zu verheirateten Eltern.

Art 6 V GG | Soziale Rechte des nichtehelichen Kindes

Kinder, die verheiratete Eltern haben, haben dieselben Rechte wie Kinder, die nicht verheiratete Eltern haben.