Elternrecht

Artikel 6 II GG

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Pflege und Erziehung der Kinder sind das Recht und die Pflicht der Eltern.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Elternrecht” eingereicht.

Art 6 II GG | Elternrecht

Das heißt, dass es Aufgabe deiner Eltern ist, dir Bildung zu ermöglichen, Verpflegung bereitzustellen und einen Schlafplatz zu gewährleisten.

Art 6 II GG | Elternrecht

Das Elternrecht ermöglicht es den Erziehungsberechtigten, die Zukunft ihrer Kinder zu gestalten. Hierfür müssen sie auf ihre Gesundheit und Bildung achten und ihre Bedürfnisse achten, um sie richtig zu versorgen. Auch Talente und Fähigkeiten müssen gefördert werden, damit sie sich frei und individuell entfalten können.

Art 6 II GG | Elternrecht

Das heißt, Pflege und Erziehung der Kinder sind das Recht und die Pflicht der Eltern.

Art 6 II GG | Elternrecht

Die Erziehung und das Sorgen deiner Eltern für dein Wohl.

Art 6 II GG | Elternrecht

Jedem Kind sollte ein Essen und Bildung verfügbar sein.

Art 6 II GG | Elternrecht

Meine Eltern legen alles an den Tag, um mich zu erziehen, also füge ich mich.

Art 6 II GG | Elternrecht

Das heißt, Eltern sollen für ihren Nachwuchs sorgen, ihn lieben und unterstützen und Verantwortung tragen, damit alle glücklich sind.

Art 6 II GG | Elternrecht

Recht auf Erziehung und Pflege der Eltern.

Art 6 II GG | Elternrecht

Eltern haben das letzte Wort im Haus!

Art 6 II GG | Elternrecht

Recht auf Erziehung und Pflege.