“Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.”
Pflege und Erziehung der Kinder sind das Recht und die Pflicht der Eltern.
Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Elternrecht” eingereicht.
Art 6 II GG | Elternrecht
Das heißt, dass es Aufgabe deiner Eltern ist, dir Bildung zu ermöglichen, Verpflegung bereitzustellen und einen Schlafplatz zu gewährleisten.
Art 6 II GG | Elternrecht
Das Elternrecht ermöglicht es den Erziehungsberechtigten, die Zukunft ihrer Kinder zu gestalten. Hierfür müssen sie auf ihre Gesundheit und Bildung achten und ihre Bedürfnisse achten, um sie richtig zu versorgen. Auch Talente und Fähigkeiten müssen gefördert werden, damit sie sich frei und individuell entfalten können.
Art 6 II GG | Elternrecht
Das heißt, Pflege und Erziehung der Kinder sind das Recht und die Pflicht der Eltern.
Art 6 II GG | Elternrecht
Die Erziehung und das Sorgen deiner Eltern für dein Wohl.
Art 6 II GG | Elternrecht
Jedem Kind sollte ein Essen und Bildung verfügbar sein.
Art 6 II GG | Elternrecht
Meine Eltern legen alles an den Tag, um mich zu erziehen, also füge ich mich.
Art 6 II GG | Elternrecht
Das heißt, Eltern sollen für ihren Nachwuchs sorgen, ihn lieben und unterstützen und Verantwortung tragen, damit alle glücklich sind.
Art 6 II GG | Elternrecht
Recht auf Erziehung und Pflege der Eltern.
Art 6 II GG | Elternrecht
Eltern haben das letzte Wort im Haus!
Art 6 II GG | Elternrecht
Recht auf Erziehung und Pflege.