Filmfreiheit

Artikel 5 I GG

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Ich darf Filme frei herstellen und verbreiten.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in für sie verständliche Sätze umformuliert. Jedoch wurden neben dem Gewinnersatz keine weiteren Sätze zu diesem Recht eingereicht.