“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.”
Es darf berichtet werden, über was man will, auch wenn dies Kritik übt. Hierbei immer Achtung vor Fake News.
Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Pressefreiheit” eingereicht.
Art 5 I 2 1. Alt GG | Pressefreiheit
Alle Informationen können durch die Presse an die Öffentlichkeit getragen werden.
Art 5 I 2 1. Alt GG | Pressefreiheit
Kritik darf geäußert werden.
Art 5 I 2 1. Alt GG | Pressefreiheit
Publikationsfreiheit für jede Zeitschrift.
Art 5 I 2 1. Alt GG | Pressefreiheit
Wahrheiten dürfen verbreitet werden, Lügen dürfen NICHT verbreitet werden.