“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.”
Man darf seine Meinung äußern, ohne andere zu beleidigen. Man darf immer seine Meinung äußern.
Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Meinungsfreiheit” eingereicht.
Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit
Man darf seine Meinung äußern, ohne andere damit zu verletzen. Etwas, das von dir ist (Texte / alles Weitere) darf nicht kopiert werden ohne eine Quellenangabe.
Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit
Ich entscheide, was ich veröffentliche, welche Meinung ich habe.
Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit
Dass jede*r seine/ihre eigene Meinung frei äußern kann, solange man keinen verletzt.
Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit
Jede*r darf sagen, was er/sie will.
Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit
Ich darf sagen, was ich will.
Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit
Dass jede*r frei seine Meinung sagen kann.
Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit
Man darf seine Meinung frei äußern, solange es keinen verletzt oder volksverhetzend ist.
Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit
Man darf alles sagen, was man will, mit gewissen Einschränkungen.
Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit
Das heißt, dass man Kritik üben darf, dass man seine Meinung äußern darf.
Art 5 I 1 1. Alt GG | Meinungsfreiheit
Das heißt, jede*r kann seine/ihre Meinung gegen die Regierung verkünden, egal ob als Gemeinschaft oder nicht.