Gewissensfreiheit

Artikel 4 I GG

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Man darf nicht gezwungen werden z.B. in den Krieg zu ziehen.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Gewissensfreiheit” eingereicht.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Jede*r darf nach eigenem Gewissen entscheiden, was er/sie tun und lassen möchte.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Die Freiheit, über seine eigenen Handlungen zu entscheiden.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Niemand darf zu Entscheidungen gezwungen werden.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Niemand kann mich zwingen zum Militär oder zur Armee zu gehen.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Jede*r darf glauben und denken, was er/sie will, außerdem Entscheidungen treffen, die ihm/ihr gut tun.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Jede*r darf für sich selbst entscheiden, was er/sie macht.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Jede*r hat das Recht, selbst zu entscheiden, für was er/sie sich einsetzt oder was er/sie unterstützt. Außerdem darf niemand zu einer Entscheidung gezwungen werden.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Man hat ein Recht darauf, einen Auftrag aus persönlichen Gründen abzulehnen und darf daraufhin nicht bedroht werden.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

"Nicht zu rauchen. Auf sein Herz zu hören. Das zu machen, was das Gewissen sagt."

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Ich kann entscheiden, ob ich eine Sache tun oder lassen will.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Ich darf selber entscheiden, was ich will und wobei ich kein schlechtes Gewissen habe

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Ich will nicht Soldat/in sein und meine Eltern schon. Das heißt, ich muss nicht.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Man darf nicht gezwungen werden, z.B. in den Krieg zu ziehen.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Man hat das Recht, zu entscheiden, ob man Auto fahren will oder nicht, man darf nicht gezwungen werden.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Mit dem Gewissen selbst entscheiden. Ich habe mein eigenes Gewissen, ich lege fest, was ich esse.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Dass man mit seinem Gewissen eigene Entscheidungen treffen kann.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Ich darf meine eigenen Entscheidungen treffen.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Dass man nicht gegen seinen Willen zum Militär geschickt werden darf.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Ich habe mein eigenes Gewissen und ich lasse es entscheiden, was ich z.B. als Nächstes esse oder welchen Film ich als Nächstes gucken will.

Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit

Man darf darüber bestimmen, was man machen möchte. Zum Beispiel man sollte eigentlich etwas gesundes essen, aber dein Gewissen sagt, dass du etwas ungesundes essen willst. Dann darfst du das Ungesunde auch essen.