“Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.”
Man darf nicht gezwungen werden z.B. in den Krieg zu ziehen.
Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Gewissensfreiheit” eingereicht.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Jede*r darf nach eigenem Gewissen entscheiden, was er/sie tun und lassen möchte.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Die Freiheit, über seine eigenen Handlungen zu entscheiden.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Niemand darf zu Entscheidungen gezwungen werden.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Niemand kann mich zwingen zum Militär oder zur Armee zu gehen.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Jede*r darf glauben und denken, was er/sie will, außerdem Entscheidungen treffen, die ihm/ihr gut tun.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Jede*r darf für sich selbst entscheiden, was er/sie macht.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Jede*r hat das Recht, selbst zu entscheiden, für was er/sie sich einsetzt oder was er/sie unterstützt. Außerdem darf niemand zu einer Entscheidung gezwungen werden.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Man hat ein Recht darauf, einen Auftrag aus persönlichen Gründen abzulehnen und darf daraufhin nicht bedroht werden.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
"Nicht zu rauchen. Auf sein Herz zu hören. Das zu machen, was das Gewissen sagt."
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Ich kann entscheiden, ob ich eine Sache tun oder lassen will.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Ich darf selber entscheiden, was ich will und wobei ich kein schlechtes Gewissen habe
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Ich will nicht Soldat/in sein und meine Eltern schon. Das heißt, ich muss nicht.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Man darf nicht gezwungen werden, z.B. in den Krieg zu ziehen.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Man hat das Recht, zu entscheiden, ob man Auto fahren will oder nicht, man darf nicht gezwungen werden.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Mit dem Gewissen selbst entscheiden. Ich habe mein eigenes Gewissen, ich lege fest, was ich esse.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Dass man mit seinem Gewissen eigene Entscheidungen treffen kann.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Ich darf meine eigenen Entscheidungen treffen.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Dass man nicht gegen seinen Willen zum Militär geschickt werden darf.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Ich habe mein eigenes Gewissen und ich lasse es entscheiden, was ich z.B. als Nächstes esse oder welchen Film ich als Nächstes gucken will.
Art 4 I, III GG | Gewissensfreiheit
Man darf darüber bestimmen, was man machen möchte. Zum Beispiel man sollte eigentlich etwas gesundes essen, aber dein Gewissen sagt, dass du etwas ungesundes essen willst. Dann darfst du das Ungesunde auch essen.