Geschlechtergleichberechtigung

Artikel 3 II GG

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Frauen und Männer sollen gleich behandelt werden - gleiche Rechte, Regeln und Aufgaben.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Geschlechtergleichberechtigung” eingereicht.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Frauen und Männer dürfen die Berufe erlernen und ausüben, die sie wollen. Männer und Frauen haben die gleichen Rechte im Beruf und für das gleiche Gehalt.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Dass z.B. Polizistinnen genauso viel Geld verdienen wie Polizisten.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Dass Männer und Frauen den gleichen Wert haben und z.B. wählen können, Hosen tragen können oder in die Arbeiten gehen können.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Dass alle Geschlechter das gleiche Recht auf Bildung haben und selbst entscheiden dürfen, welchen Beruf sie ausüben dürfen, ob dort nun hauptsächlich andere Geschlechter arbeiten oder nicht.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Dass alle Menschen (Frauen und Männer) dieselben Berufe ausüben können, dieselben Rechte haben und auch sonst im Gesetz gleich sind.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Alle Geschlechter dürfen dieselben Berufe erlernen und ausüben.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Frauen und Männer haben die gleichen Rechte was Beruf und Gehalt angeht.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Dass alle Menschen gleichberechtigt sind. Es geht also darum, dass jede Frau die gleichen Rechte hat, wie jeder Mann (z.B. Kleidung tragen).

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Frauen und Männer dürfen die Berufe erlernen und ausüben, die sie wollen.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Dass Männer und Frauen die gleichen Rechte haben, wie zum Beispiel, dass Pink und Lila nicht nur für Mädchen sind und dass Blau auch von Mädchen getragen werden kann.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Frauer und Männer dürfen die gleichen Berufe erlernen und ausüben.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Dass alle Geschlechter gleich berechtigt werden, zum Beispiel, dass Frauen gleich verdienen wie Männer oder dass Frauen einen Beruf ihrer Wahl ausführen dürfen, ohne irgendwie anders behandelt zu werden.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Das heißt, Frauen und Männer dürfen dasselbe verdienen.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Frauen und Männer dürfen Auto fahren.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Frauen und Männer sollen so akzeptiert werden, wie sie sind.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Männer und Frauen haben den gleichen Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen, Technologie, Finanzen und Gesundheitsleistungen.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Männer und Frauen haben das gleiche Recht (finanziell, gesundheitlich, gesetzlich).

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Dass Frauen und Männer gleich behandelt werden sollen – gleiche Rechte, Regeln und Aufgaben.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Gleichberechtigter Zugang zu gesundheitlichen Leistungen.

Art 3 II GG | Geschlechtergleichberechtigung

Das Männer und Frauen das Gleiche verdienen können.