Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Artikel 2 II GG

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Gewinnersatz zu diesem Recht

Man darf niemanden schlagen, verletzen, erniedrigen, foltern oder töten, unabhängig von Geschlecht und Herkunft.

Trophäe

Alle Sätze zu diesem Recht

Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland haben das Grundgesetz in "für sie verständliche Sätze umformuliert. Untenstehende Sätze wurden für das Recht „Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit” eingereicht.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Jede*r hat das Recht auf Gesundheit, Essen und Trinken, Schlafen und darauf, im Gefängnis gut versorgt zu werden. Jede*r hat das Recht darauf, anderen zu helfen.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Jede*r hat das Recht auf Leben und Gesundheit. Jede*r hat das Recht, verarztet zu werden.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Jeder Mensch hat das Recht auf ärztliche Behandlung.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Jedem muss geholfen werden, wenn er Hilfe braucht.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Jeder Mensch hat das Recht auf ärztliche Hilfe, außerdem darf jeder Mensch frei über seinen Körper entscheiden, solange er damit niemandem schadet. Es gilt aber auch, dass man Menschen helfen soll, wenn sie Hilfe brauchen.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Ich habe das Recht zu leben und niemand darf mich verletzen.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Dass jede*r gleich behandelt wird und auch jede*r das Recht hat, zum Arzt zu gehen. Es soll jede*r die gleichen Berechtigungen haben wie jede*r andere. Man sollte zusammenhalten und füreinander da sein.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Jede*r entscheidet über den eigenen Körper und hat ein Recht auf erste Hilfe sowie medizinische Versorgung.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Ich darf frei Leben und nicht gefoltert oder von jemand anderem absichtlich verletzt werden.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Dieses Recht dient zum Schutz der Bürger, der Staat darf dich nicht verletzen, das heißt wenn du ins Gefängnis kommst, kannst du nicht umgebracht oder gefoltert werden. Der Staat darf dir nichts antun (körperlich). Er darf dich auch nicht verhungern oder verdursten lassen, das heißt, er darf dich auch körperlich nicht leiden lassen. Generell darf mich keiner verletzen außer ich mich selber.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Dass jeder Mensch das Recht darauf hat, dass er unverletzt ist, und dass der Staat keinen Menschen gewaltsam beschädigen darf.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Ich darf verlangen, dass mir niemand etwas antut oder mich leiden lässt und dass zu jedem Zeitpunkt versucht wird, mein Leben zu erhalten.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Der Staat darf meine körperliche Unversehrtheit nicht in irgendeiner Art gefährden.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Jede*r darf leben, so wie er/sie ist und jede*r hat das Recht auf einen gewaltlosen Umgang.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Dass zum Beispiel der Staat für Sicherheit durch Impfen, kostenlose Tests und Maskenpflicht sorgen muss, damit man ein sicheres Leben führen kann.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Der Staat darf keine Todesstrafe verhängen und nicht foltern.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Jede*r hat das Recht darauf, dass niemand jemanden absichtlich verletzen darf, sowie der Staat auch niemanden verletzen darf (keine Todesstrafe etc.). Wir stehen unter Schutz. Jede*r bekommt sozusagen das Recht auf Leben gewährt.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Das Recht dient dem Schutz der Bürger und dass der Staat nicht foltern oder töten darf. Also selbst wenn man etwas verbrochen hat und in Haft sitzt, bekommt man die lebenswichtigen Dinge (Schlaf, Essen und Trinken).

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Niemand darf mich absichtlich verletzen oder mir Leid antun, im Gegenteil: Es muss immer das beste getan werden, um mich am Leben zu halten.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Dass der Staat (z.B. während Corona) den Menschen gesundheitliche Hilfe bereitstellen muss, dass Abtreibung unterstützt und gesundheitlich begleitet werden sollte, und auch zum Beispiel dass der Staat Frauen, die verprügelt werden, zu Hause aufbaut und Hilfe leistet.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Andere Menschen dürfen dich nicht körperlich verletzen. Das gilt auch anders herum. Jeder Mensch derf mit seinem Körper machen, was er will.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Ich habe das Recht, aus dem Haus zu gehen und an meinem Ziel unversehrt anzukommen. Niemand darf mich verletzen und / oder anfassen, ohne dass ich es erlaube.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Das Gesetz schützt jede*n vor körperlicher oder geistiger Schädigung, durch den Staat oder andere. Jede*r hat das Recht, geschützt zu werden.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Das Gesetz kümmert sich darum, dass jeder Staatsbürger geschützt wird vor körperlicher Schädigung durch den Staat oder andere Bürger.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Niemand darf mich verletzen und ich darf andere Personen nicht verletzen.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Man darf Leben und niemand darf es einem nehmen. Man muss einem Menschen helfen, wenn er hungrig oder verletzt ist.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Dass ich niemanden vergewaltigen darf.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Das bedeutet körperliche Unversehrtheit, dass man nicht körperlich angegangen wird.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Ich habe das Recht auf Grundversorgung.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Wer krank ist, soll ein Recht auf einen kostenlosen Krankenhausbesuch haben.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Jeder Bürger muss vom Staat die Möglichkeit erhalten, ein Leben in körperlicher Unversehrtheit zu führen.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Dass der Staat gewährleisten muss, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, ein gesundheitlich unversehrtes Leben führen zu können, wobei die Inanspruchnahme dieser Gewährleistung jedem Individuum offensteht.

Art 2 II 1 GG | Recht auf Leben und Körperliche Unversehrtheit

Jede*r hat das Recht auf Schutz und Sicherheit, auf einen gedeckten Grundbedarf und darf nicht körperlich verletzt werden.